§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmen,
juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
3. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden
wird widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift des Spielers unter dem Spielfeldnutzungsvertrag sowie mit der Absendung einer Bestellung auf der Paintball Action- Website entsteht ein rechtswirksamer Vertrag mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Bei der Reservierung eines Spielfeldes, entsteht ein Vorvertrag.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen geltend die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. Liefer und Versandkosten sowie ohne sonstige Nebenleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen. 3. Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden und bei Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsschluss ist PAINTBALL ACTION zur Preisanpassung berechtigt. 4. Aufrechnung mit Gegenforderungen kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5. Die Zahlung der Leih- und Spielfeldgebühren sind vor dem Spielstart zu leisten.

§4 Mindestalter zur Teilnahme am Paintballsport
Die Nutzung der Anlage wird Spielern ab 12 Jahren gewährt. Bis zu einem Alter von 18 Jahren werden Farbmarkierungswaffen mit einer Mündungsenergie von unter 0,5 Joule verwendet. Ab 18 Jahren können die Spieler Farbmarkierungswaffen mit einer Mündungsenergie von bis zu 7,5 Joule nutzen. Der Paintballsport kann mit großer physischer oder psychischer Anstrengung verbunden sein, so dass das Spiel einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt mit seiner Unterschrift deshalb, sich in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand zu befinden.

Der Veranstalter Paintball Action, behält sich das Recht vor Spieler die aus seiner Sicht nicht für den Sport geeignet sind vom Spielbetrieb auszuschließen.

§ 5 Lieferung und Leistung
1. Die Leistungsverpflichtung von PAINTBALL ACTION ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. 2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich. 3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. PAINTBALL ACTION ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 2 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. PAINTBALL ACTION ist berechtigt das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Buchung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert. 4. Die Zusicherung eines bestimmten Spielfeldes ist für PAINTBALL Action nicht bindend. Eine nachträgliche Änderung behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. 5. PAINTBALL ACTION übernimmt keine Haftung, sollte der Spielbetrieb, aufgrund wetterbedingter Ereignisse oder fehlender Funktion der von den Spielern mitgebrachter Ausrüstung, nicht stattfinden können.

$6 Nutzung der Anlage / Spielbetrieb / Mediennutzung
1. Jeder Spieler und Zuschauer muss sich bei Anreise unverzüglich anmelden. Das Betreten der Anlage sowie der Spielfelder und Aufenthaltsbereiche ist ohne vorherige Anmeldung untersagt. 2. Die Nutzung eigener Ausrüstung ist nur dann erlaubt wenn diese den gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen des Paintballsports entsprechen. PAINTBALL ACTION ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, die Nutzung mitgebrachter Ausrüstungsgegenstände zu verbieten. 3. Das Mitbringen eigener Paintball- Kugeln ist untersagt, sofern dies bei bestimmten Veranstaltungen, mit vorhergehender Ankündigung, nicht anders kommuniziert worden. PAINTBALL ACTION behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen die betroffenen Spieler, ohne jegliche Erstattung, vom Spielbetrieb auszuschließen. 4. Für die auf dem Gelände parkenden Fahrzeuge besteht die Gefahr von Paintball Kugeln getroffen zu werden. PAINTBALL ACTION haftet nicht für eventuell auftretende Schäden. 5. Auf der gesamten Anlage ist den Weisungen von PAINTBALL ACTION, sowie dessen Personal ausnahmslos folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen können die betroffenen Spieler, ohne jegliche Erstattung, vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. 6. PAINTBALL ACTION erlaubt den Besuchern Foto und Video- Aufnahmen auf dem Gelände zu machen. Sollten diese jedoch veröffentlicht werden, bedarf es einer Genehmigung von PAINTBALL ACTION. PAINTBALL ACTION behält sich das Recht vor, gegen unerlaubt veröffentlichtes Foto- und Video- Material, rechtlich vorzugehen. 7. Von PAINTBALL ACTION oder seinen Mitarbeitern erstellte Video- und Bildaufnahmen auf denen die Besucher der Anlage zu sehen sind, kann PAINTBALL ACTION, ohne vorhergehende Erlaubnis abgebildeter Personen, für seine Zwecke verwenden. Dies umfasst auch die Veröffentlichung in Sozialen Netzwerken sowie die Nutzung der Aufnahmen zu Werbezwecken.

§7 Lieferung und Leistung bei Fernabsatzverträgen
1. Bei Fernabsatzverträgen sind die Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist unverbindlich, soweit wir nicht im Einzelfall ausdrücklich einen Liefertermin zusichern, denn der Postlauf unterliegt nicht unserem Einfluss. Geraten wir im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Liefertermins in Lieferverzug und setzt uns der Kunde eine Nachfrist, beträgt diese mindestens 2 Wochen. 2. Teillieferungen aus Fernabsatzverträgen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 3. PAINTBALL ACTION steht es ohne ausdrückliche Weisung des Käufers frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Lieferung paketversandfähiger Ware erfolgt frei Bordsteinkante. Ist die Ware nicht paketversandfähig, erfolgt die Lieferung frei Versendungsstelle. 4. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt PAINTBALL ACTION unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von PAINTBALL ACTION an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist. 5. PAINTBALL ACTION behält sich vor, an Endkunden stets nur handelsübliche Mengen abzugeben. 6. PAINTBALL ACTION behält sich ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls ohne eigenes Verschulden die Lieferung der bestellten Ware aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein sollte. In einem solchen Fall wird PAINTBALL ACTION den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informieren und eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstatten.

§8 Transportschäden / Ausschlussfrist für Mängelanzeige
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware PAINTBALL ACTION unter den bekannten Kontaktdaten mit zuteilen. Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes § 377 HGB.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in Eigentum von PAINTBALL ACTION. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung durch PAINTBALL ACTION nicht zulässig. 2. Gegenüber Kunden nach § 1 Ziffer 2 behält sich PAINTBALL ACTION das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, wenn PAINTBALL ACTION Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages an PAINTBALL ACTION ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Käufer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet worden ist oder nicht. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. PAINTBALL ACTION kann nach seiner Wahl die Forderung auch selbst einziehen. PAINTBALL ACTION wird die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PAINTBALL ACTION nachkommt und sich nicht in Verzug befindet. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und PAINTBALL ACTION beim Einzug der Forderung zu unterstützen.

§10 Haftung
Für selbstverschuldete Unfälle, Schäden an Kleidung oder Fahrzeugen sowie Unfälle eines Mitspielers, die durch Missachtung der AGB oder der Sicherheitseinweisung geschehen, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Für andere Schäden haftet PAINTBALL ACTION nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, durch PAINTBALL ACTION oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

Für alle mitgebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Vom Spieler verursachte Schäden oder Verluste sind von diesem zu ersetzen. Jeder Spieler erkennt durch seine Unterschrift die in dieser AGB enthaltenen Vorschriften an und erklärt durch seine Unterschrift, diese gelesen und verstanden zu haben.

Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen derselben oder des druckluftbetriebenen Markierers und des Druckluftbehälters beim Spieler schwere oder tödliche Verletzungen hervorrufen können, dies trotz ordnungsgemäßer Bedingung und ordnungsgemäßer Wartung. Jeder Spieler nimmt ausdrücklich zu Kenntnis, dass man infolge der Beschaffenheit des Bodens und des Spielfeldes (Wurzeln, Unebenheiten, Hindernisse, Glätte) durch einen Sturz oder dergleichen schwere oder tödliche Verletzungen erleiden kann. Jeder Spieler hat Kenntnis der möglichen Risiken die der Spielverlauf birgt. Er nimmt am Paintballspiel auf eigene Gefahr teil.

Der unterzeichnende Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung am Paintballspiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich. Für Schäden jeglicher Art, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen haftet der jeweilige Verursacher. Der Unterzeichner verzichtet unter Ausschluss des Rechtsweges bei Schaden oder Unfall auf jedes Recht des Vorgehens gegen die Veranstalter. Mit der Unterschrift ist er sich bewusst, dass er keinen Schaden geltend machen kann. Insbesondere keinen Körperschaden durch Verletzung. Bei Verletzungen trägt der Spieler die Eigenverantwortung und der Veranstalter kann rechtlich nicht für die Verletzung/Schäden belangt werden. Insbesondere stellt er den Inhaber von PAINTBALL ACTION/Veranstalter sowie die Inhaber der Besitztümer von jeglicher Haftung (Sach- und Personenschäden) frei. Lediglich hiervon ausgenommen sind Schäden, welche durch Vorsatz eingetreten sind.

Der Haftungsausschluss ist von dem Spieler vor Ort zu unterzeichnen.

§11 Datenschutz

Haftung für Inhalte
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§12 Kostentragungsvereinbarung
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

§ 13 Widerrufsrecht
1. Für Verträge, die PAINTBALL ACTION ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließt, gelten die nachfolgenden Widerrufsbedingungen: Sollte Ihnen eines unserer Produkte nicht gefallen, so können Sie es ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Bitte legen Sie dabei eine Kopie der Originalrechnung sowie Ihre Bankdaten bei. Sollten diese Unterlagen fehlen, kann sich die Bearbeitung Ihrer Retour unnötig verzögern. Der Kaufbetrag wird unverzüglich auf Ihr Konto überwiesen. Eine Retour bereits versendeter / übergebener Gutscheine ist jedoch nicht möglich. 2. Bei nicht oder nicht rechtzeitig stornierten Reservierungen behalten wir uns das Recht vor, Stornogebühren zu erheben. (s. BGB) Unsere Stornostaffel:
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§ 14 Abmahnungen
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§ 15 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht
1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel in ihrer wirtschaftlichen Wirkung am nächsten kommt. 2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtstand innerhalb der Europäischen Union, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. 3. Gegenüber Unternehmern, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen wird - soweit gesetzlich zulässig - Eschwege als Gerichtsstand vereinbart. PAINTBALL ACTION ist berechtigt, Klage auch am Sitz des Kunden zu erheben. 4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz von PAINTBALL ACTION. 5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.

PAINTBALL ACTION
Klipex GmbH
Lillienthalstrasse 89
37235 Hessisch Lichtenau